Leider werden nicht alle Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wünschen, von den Pflegekassen übernommen. Doch für die eine oder andere Familie sind diese Leistungen entscheidend. Daher bieten wir über die Pflegekassenleistungen hinaus weitere Leistungen an, die den individuellen Ansprüchen gerecht werden. Diese Privatleistungen müssen dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen gesondert in Rechnung gestellt werden.