Grundpflege

Hilfe bei eingeschränkter Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag

Grundpflege

Die Grundpflege ist erforderlich bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Ganz- oder Teilwaschungen und wiederkehrenden Verrichtungen in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Diese Leistungen werden durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen finanziert.

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