Die Grundpflege ist erforderlich bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Ganz- oder Teilwaschungen und wiederkehrenden Verrichtungen in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Diese Leistungen werden durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen finanziert.
Ganzkörperwaschung (Duschen / Baden)
Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
Pflege im Bett bei Immobilität
Mobilisation und Unterstützung der Eigenaktivitäten